Was bedeutet Häusliche Pflege

Bei der häuslichen Pflege unterscheidet man zwei Arten von Versorgung: die Behandlungspflege und die Grundpflege.

Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkassen, die ärztlich verordnet werden muss. Grundpflegeleistungen hingegen sind Leistungen, die von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel Waschen, mundgerechtes Zubereiten der Mahlzeiten, Hilfe beim Essen, Kleiden, Aufstehen, Hinlegen und Gehen etc. Die Pflegekasse leistet für die Versorgung Zuschüsse, sofern der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den notwendigen Mindestbedarf an Pflegebedürftigkeit festgestellt und die jeweilige Pflegekasse den Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt hat. Die Pflegeversicherung unterscheidet 5 Pflegegrade, für die unterschiedlich hohe Leistungen für die ambulante Pflege gezahlt werden.

Weitere Leistungen des Ambulanten Krankenpflege-Dienstes bestehen in Betreuungsdiensten, Beaufsichtigung des Patienten, Nachtwachen, 24-Stunden-Betreuung sowie Botengänge und in der hauswirtschaftlichen Versorgung, beispielsweise Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, Waschen der Wäsche.